Fischen mit Respekt gegenüber der Natur
Die Schweizer Berufsfischer betreiben eine Fischerei, die der Nachhaltigkeit verpflichtet ist. Dafür garantiert nicht zuletzt der Gesetzgeber mit den folgenden Vorschriften:
- Fische, die eine bestimmte Grösse (Fangmindestmass) unterschreiten, dürfen nicht gefangen werden.
- Es dürfen nur Fische gefangen werden, die schon mindestens einmal gelaicht haben.
- Schonzeiten, Schongebiete und Einschränkungen der Fangzeiten müssen respektiert werden.
- Die Netze werden mindestens zweimal von der kantonalen Fischereiaufsicht kontrolliert, bevor sie zum Fang zugelassen werden.
- Für jeden See wird eine eingeschränkte Anzahl Berufsfischerpachten vergeben.
- Es sind nur Klein- bzw. Familienbetriebe zur Berufsfischerei zugelassen.
Die Fische von Schweizer Berufsfischern werden grösstenteils regional verteilt und legen deshalb sehr kurze Transportwege zurück. Es versteht sich von selbst, dass diese Art von Nahrungsmittelversorgung aus ökologischer Sicht wesentlich sinnvoller ist als der Import von Fischen, die Hunderte oder Tausende von Kilometern hinter sich haben, wenn sie beim Kunden ankommen.